FNF-Analyse: Zwischen Privatsphäre und Sicherheit – Die US-Datenschutzdebatte im transatlantischen Kontext

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flickr by R2hox

Nicht nur in Europa, auch in den USA machten sich im Nachgang der Snowden-Enthüllungen über die Abhörpraktiken der US-Geheimdienste Kritik und Misstrauen gegenüber staatlicher Überwachung breit. In der Tat gibt es ein unterschiedliches Verständnis von Amerikanern und Europäern im Bereich des Datenschutzes. Doch anders als wir es in Europa oft wahrnehmen, wird die Debatte um die Geheimdienstreformen in den USA sehr intensiv geführt. Die Überwachungsdebatte ist emotionsgeladen und spaltet Politik und Öffentlichkeit entlang von persönlichen Werten und der Interpretation der Begriffe Freiheit und Sicherheit.

Die Anschläge vom 11. September 2001 hinterließen tiefe Wunden in Amerika und haben die Überwachungs- und Sicherheitspolitik sowie das Denken und Handeln der Amerikaner einschlägig geprägt. Um eine solche Tragödie nie wieder erleben zu müssen, wurden den Geheimdiensten vom Kongress weitreichende Handlungsspielräume im Kampf gegen den internationalen Terrorismus eingeräumt. Auf Grundlage des Abschnitts 215 des USA Patriot Act hat die National Security Agency (NSA) über Jahre hinweg massenhaft Telefon- und Internet-Metadaten von US-Bürgern systematisch gespeichert. Am 1. Juni 2015 liefen zwei entscheidende Abschnitte des Patriot Acts, darunter auch der umstrittene Paragraf 215, aus und der Kongress nahm den USA Freedom Act an, der den Umgang mit Daten neu regelt und die Handlungsmöglichkeit der Geheimdienste einschränkt. In den USA stehen aber nicht nur die Geheimdienste wegen ihrer Überwachungspraktiken unter Kritik. Es wird auch über die Abhörpraktiken inländischer Strafverfolgungsbehörden, wie z.B. die des FBI, diskutiert.

Auch die Nutzung von personenbezogenen Daten durch Unternehmen spielt dabei – gerade als Folge auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Safe Harbor-Abkommen – eine bedeutende Rolle, auch wenn diese teilweise von einem etwas anderen Datenschutzbewusstsein bestimmt wird. ‚Safe-Harbor‘, das den transatlantischen Austausch von Daten in der Wirtschaft regelte, wurde Anfang Oktober vom EuGH für ungültig erklärt. Mit seiner Entscheidung hat der EuGH deutlich gemacht, dass die Grundrechte auf Privatsphäre und Datenschutz nicht nur innerhalb Europas gelten, sondern auch bei internationalen Datentransfers beachtet werden müssen. Auf unternehmerischer Seite löste die Entscheidung große Ungewissheit aus, da das Urteil keine Übergangsfrist für den Datenverkehr vorsieht und vor allem kleine und mittelständische Unternehmen vor logistische und finanzielle Herausforderungen stellt. Wirtschaftsexperten befürchten deshalb, dass der gesamte transatlantische Datentransfer auf dem Spiel stehe.

Doch der Zugriff auf persönliche Daten durch Behörden ist kein rein amerikanisches, sondern globales Problem. Vergleicht man gängige Systeme, stellt man schnell fest, dass keines einwandfrei ist. Mit dem USA Freedom Act haben die USA einen bedeutenden Schritt in Sachen Datenschutz gemacht, auch wenn noch Verbesserungspotenzial vorhanden ist. Im Gegensatz dazu sorgen Gesetze in Frankreich und Großbritannien, wonach teilweise ganze Kommunikationsinhalte gespeichert werden sollen, und die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für Unmut unter Datenschützern.

Aufgrund der aktuellen Ereignisse in Paris und San Bernadino und der anhaltenden Bedrohung durch den internationalen Terrorismus, werden die Themen nationale Sicherheit und Geheimdienstreformen den Präsidentschaftswahlkampf 2016 maßgeblich bestimmen.

Die vollständige Analyse finden Sie hier.

Iris Froeba ist Policy Analyst und Media Officer im Transatlantischen Dialogprogramm der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit mit Sitz in Washington, DC.