Gerhart Baum, Bundesinnenminister a.D., über seine Gespräche in New York zum Schutz der Privatheit in den USA und in den Vereinten Nationen.

Ende Oktober 2016 führte ich mit Vertretern von Universitäten, Bürgerrechtsorganisationen, der Vereinten Nationen (VN) und mit der Führung der Deutschen Ständigen Vertretung bei den Vereinten Nationen, Botschafter Harald Braun und seinem Stellvertreter Heiko Thoms, Gespräche. Dabei ging es über die Entwicklung der Datenschutzdebatte in den Vereinigten Staaten sowie über Initiativen zum Schutz der Privatsphäre auf der Ebene der VN. Die Gespräche standen auch unter dem Eindruck eines möglichen Wahlsieges von Donald Trump und der damit verbundenen Verschlechterung der Perspektiven für einen besseren Schutz der Privatheit. Es dominierte die Befürchtung, dass sich die Lage eher verschlechtern würde.
Unterschiedliche Sichtweisen von Amerikanern und Europäern
Bei den Diskussionen in New York war zu berücksichtigen, dass Amerikaner und Europäer ein unterschiedliches Verständnis haben, wenn es um ihre Privatsphäre und den Schutz ihrer Daten geht. In den Vereinigten Staaten genießt der Schutz der Privatsphäre nicht denselben Stellenwert wie in Europa und auch die Grundlagen sind verschieden: In Deutschland steht die Würde des Einzelnen (concept of dignity) an oberster Stelle, in den USA die Freiheit (concept of liberty).
Im direkten Vergleich wird die Datenschutzdebatte in Europa intensiver geführt. Auch in den USA steht man den Eingriffen durch Behörden zunehmend kritisch gegenüber. Die Öffentlichkeit zeigt sich zudem besorgt über das Sammeln und die Nutzung von Daten durch Strafverfolgungsbehörden und Unternehmen. Letztendlich überwiegt bei den Amerikanern jedoch der Wunsch nach Sicherheit. Die Anschläge vom 11. September haben tiefe Wunden hinterlassen, die sich auch im absolut negativen Verhältnis zu Edward Snowden zeigen. Die Anschläge haben die Überwachungs- und Sicherheitspolitik sowie das Denken und Handeln der Bürgerinnen und Bürger einschlägig geprägt.
Post-Snowden: Politisches Momentum für Reformen
Die Snowden-Enthüllungen über die Abhörpraktiken der U.S.-Geheimdienste haben auf beiden Seiten des Atlantiks für Kritik und Misstrauen gesorgt. Die Abhörpraktiken der National Security Agency (NSA), aber auch die der Briten, unabhängig von den Überwachungsmaßnahmen anderer nicht befreundeter Staaten, sind nach wie vor ein schwerer Angriff auf die Souveränität und Rechtsordnung Deutschlands.

Seit der Affäre wurde immer wieder berechtigte Kritik an den USA geübt. Denn anders als wir es in Europa oft wahrnehmen, wird auch die Debatte in den USA sehr intensiv geführt. Das war auch in New York ganz deutlich zu spüren. Nach der Snowden-Affäre wurden die Stimmen zugunsten des Schutzes der Privatheit in den USA immer lauter. Wichtige Bürgerrechtsorganisationen wie die American Civil Liberties Union (ACLU) haben das Momentum genutzt, um legislative Reformen voranzutreiben. Als bisher größter Erfolg der Initiativen gilt die Verabschiedung des USA Freedom Act, der darauf abzielt, die Handlungsspielräume der U.S.-Geheimdienste einzuschränken. Die Durchsetzung weiterer legislativer Schritte auf Bundesebene geht allerdings nur schleppend voran. Denn das Thema spaltet den U.S.-Kongress. Kritiker und Reformbefürworter blockieren sich gegenseitig und erschweren den Reformprozess. So scheint es fast unmöglich mit der technologischen Revolution Schritt zu halten und Gesetze, die für das digitale Zeitalter angemessen sind, zu verabschieden. Im Übrigen gelten die neuen, mitunter doch schwachen, Schutzvorschriften nur für die eigenen Staatsbürger.
Auf unternehmerischer Seite arbeiten Branchenriesen wie Apple und Microsoft verstärkt an verbesserten Sicherheitsstandards in Form von Datenverschlüsselung, um das Vertrauen ihrer Kunden zurückzugewinnen. Seit den Snowden-Enthüllungen häufen sich außerdem Gerichtsverfahren zwischen der Tech-Branche und der U.S.-Regierung. Zuletzt hat Microsoft im Sommer dieses Jahres vor einem Bundesberufungsgericht in New York einen Prozess gegen die U.S.-Regierung gewonnen. Das Gericht hat geurteilt, dass die U.S.-Regierung nicht auf Daten von Microsoft-Kunden zugreifen darf, die auf Servern außerhalb der USA gespeichert sind. Es gibt deutliche Anzeichen, dass die U.S.-Wettbewerber das hohe Datenschutzniveau in Europa zunehmend als Wettbewerbsvorteil sehen.
In meinem Gespräch mit den Rechtsprofessoren David Pozen und Matthew Waxman von der Columbia Law School beschrieben diese die Debatte als ein schwingendes Pendel. Nach der Snowden-Enthüllung wäre das Pendel in Richtung mehr Datenschutz und mehr Privatsphäre geschwungen. Doch die Terroranschläge der vergangenen zwei Jahre in den USA und Europa hätten das Pendel wieder zurückschwingen lassen. Der Wunsch nach mehr Sicherheit sei seitdem wieder stärker geworden, erklärte Pozen. Mittlerweile habe sich die Datenschutzdebatte in der Mitte eingependelt. Der Rechtsprofessor glaubt weder, dass es in den nächsten Jahren einschlägige Reformen geben wird, noch, dass die Überwachungsmaßnahmen der Regierung weiter ausgebaut werden. Da war Trump noch nicht gewählt.
Schutz der Privatsphäre auf multinationaler Ebene

Die Themen Datenschutz und Privatsphäre stehen schon seit einigen Jahren auf der Tagesordnung der Vereinten Nationen. Die Gesprächspartner in New York bekräftigten meine Einsicht, dass der Schutz der Privatheit ein Thema des weiterzuentwickelnden Völkerrechts ist. Im November 2013, also nur wenige Monate nach den Snowden-Enthüllungen, haben Deutschland und Brasilien im Ausschuss für soziale, humanitäre und kulturelle Fragen der VN-Generalversammlung eine Resolution zum Schutz der Privatsphäre im digitalen Zeitalter eingebracht. Das Ziel der Initiative ist es, den Datenschutz zu stärken und die Überwachung einzuschränken. So sollen Menschen online die gleichen Rechte genießen, auf die sie auch offline zurückgreifen können. Deutschland und Brasilien hatten die Enthüllungen besonders hart getroffen, denn laut den Dokumenten von Snowden wurden die ehemalige brasilianische Präsidentin Dilma Rousseff und Bundeskanzlerin Angela Merkel über mehrere Jahre von U.S.-Geheimdiensten abgehört.
Ende 2014 wurde eine weitere Datenschutz-Resolution angenommen. Der neue Text befasst sich erstmalig auch mit dem Sammeln von Meta-Daten wie etwa aufgerufenen Websites, Telefonnummern oder Verbindungsdauern von Anrufen. Die aktualisierte Version beschäftigt sich auch mit den Pflichten, die dem Privatsektor in Sachen Datenschutz zukommen. Im Frühjahr 2015 hat der Menschenrechtsrat außerdem einen VN-Sonderberichterstatter ernannt. Der maltesische Professor Joseph Cannataci soll das Recht auf Privatsphäre auf internationaler Ebene beobachten, Hindernisse identifizieren sowie Empfehlungen für den Menschenrechtsrat aufstellen.
Um die Themen Datenschutz und Privatsphäre auf multinationaler Ebene weiter voranzutreiben, wird von der Generalversammlung zurzeit eine neue, dritte Resolution vorbereitet. Der deutsche VN-Botschafter Harald Braun hält es für äußerst wichtig, dass sich die Vereinten Nationen mit dem Recht auf Privatsphäre im digitalen Zeitalter befassen. Es müsse in Zukunft aber noch viel mehr passieren. Diese Resolution – The Right to Privacy in the Digital Age – ist vor wenigen Tagen von der Generalversammlung einstimmig angenommen worden. Sie enthält klare Zielsetzungen und verdient auch in unserer Diskussion größere Beachtung.
Privatsphäre als weltweites Menschenrecht
In meinen Gesprächen ging ich von folgender Grundüberzeugung aus: Auch im digitalen Zeitalter ist die Privatsphäre ein Menschenrecht, das es zu verteidigen gilt. Und zwar weltweit! Der Schutz der Privatsphäre ist kein U.S.-amerikanisches, europäisches oder deutsches Problem, sondern ein internationales. Deshalb ist es zwingend notwendig, dass sich die multinationale Ebene einschaltet.
Der Angstmacherei vieler Politiker, die uns suggerieren, dass wir nur durch mehr Überwachung sicher vor Terroranschlägen sind, muss mit einer öffentlichen Debatte über die Konsequenzen der Eingriffe in die Privatsphäre entgegengewirkt werden. Wir müssen die Diskussion weiterführen, um eine Balance zu finden, die es erlaubt, den technologischen Fortschritt und die Digitalisierung zu nutzen und dabei nicht auf unsere Privatsphäre verzichten zu müssen. Diese Balance ist auch in unserem Lande immer wieder in Gefahr.
Und für den Privatsektor gilt: Der Schutz der Privatheit ist kein Hinderungsgrund für wirtschaftliche Entwicklung, sondern deren Voraussetzung.
Gerhart Baum, Rechtsanwalt und Bundesminister des Innern a. D.
Iris Froeba ist Policy Analyst und Media Officer im Transatlantisches Dialogprogramm der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit in Washington D.C.